Brandschutz

Gemäβ Zulassung Abs. 7 ist der Brandschutz nach Prüfzeugnis bzw. Gutachten von der Amtlichen Material-Prüfanstalt für das Bauwesen beim Institut für Baustoffe, Massivbau  und Brandschutz der TU Braunschweig belegt.

Für die Einreihung von Mauerwerkswänden aus Kalksand Planelementen gemäß o.a. Zulassungsbescheid in Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2 gelten die folgenden Tabellen 1 bis 4. Die ()-Werte gelten jeweils für Wände mit beidseitigem Putz (Mörtelgruppe P IV nach DIN 18 550 Teil 2 oder Putze aus Leichtmörtel nach DIN 18 550 Teil 4.

Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2.

 

Technische Spezifikationen

Brandschutz raumabschlieβende, nichttragende Wände für Feuerwiderstandklasse EI

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.

Brandschutz raumabschlieβende, tragende Wände ohne Ausnutzungsfactor für Feuerwiderstandklasse REI

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.

Brandschutz raumabschlieβende, tragende Wände bei Ausnutzungsfaktor α, für Feuerwiderstandklasse REI

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.

Brandschutz nicht-raumabschlieβende, tragende Wände bei Ausnutzungsfaktor α, für Feuerwiderstandklasse R

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.

Brandschutz für ein- und zweischaliger Brandwände REI-M