Gemäβ Zulassung Abs. 7 ist der Brandschutz nach Prüfzeugnis bzw. Gutachten von der Amtlichen Material-Prüfanstalt für das Bauwesen beim Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig belegt.
Für die Einreihung von Mauerwerkswänden aus Kalksand Planelementen gemäß o.a. Zulassungsbescheid in Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2 gelten die folgenden Tabellen 1 bis 4. Die ()-Werte gelten jeweils für Wände mit beidseitigem Putz (Mörtelgruppe P IV nach DIN 18 550 Teil 2 oder Putze aus Leichtmörtel nach DIN 18 550 Teil 4.
Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2.
Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.
Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.
Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.
Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem 10 mm Putz, z.B. Gipsputzmörtel.